Heute gelernt:

  • Die Städtischen Gesundheitsdienste sind nicht die Kantonalen Gesundheitsdienste.
  • Man kann bei beiden ein Befreiungsgesuch von der Krankenversicherungspflicht beantragen.
  • Die Städtischen leiten es an die Kantonalen weiter (weil die die Entscheidung treffen-, nein, den Entscheid), umgekehrt aber nicht.
  • Ausser man ruft an, dann steht es doch im Computer.
  • Es hat zwei Wochen gebraucht von „ich schicke es los“ bis „es ist im System“.
  • Ein Monat Bearbeitungszeit für ein Befreiungsgesuch ist nix.
  • Die Zeit zählt ab jetzt (wo es im System ist).
  • Vielleicht werden „weitere Unterlagen“ von mir gefordert.
  • Vielleicht auch nicht.
  • Mein Nachname ist hier quasi das Äquivalent zu „Müller“.
  • Mein Vorname exotisch und schwer zu schreiben.

Geduld ist nicht meine Stärke.

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