- Die Städtischen Gesundheitsdienste sind nicht die Kantonalen Gesundheitsdienste.
- Man kann bei beiden ein Befreiungsgesuch von der Krankenversicherungspflicht beantragen.
- Die Städtischen leiten es an die Kantonalen weiter (weil die die Entscheidung treffen-, nein, den Entscheid), umgekehrt aber nicht.
- Ausser man ruft an, dann steht es doch im Computer.
- Es hat zwei Wochen gebraucht von „ich schicke es los“ bis „es ist im System“.
- Ein Monat Bearbeitungszeit für ein Befreiungsgesuch ist nix.
- Die Zeit zählt ab jetzt (wo es im System ist).
- Vielleicht werden „weitere Unterlagen“ von mir gefordert.
- Vielleicht auch nicht.
- Mein Nachname ist hier quasi das Äquivalent zu „Müller“.
- Mein Vorname exotisch und schwer zu schreiben.
Geduld ist nicht meine Stärke.